Volksschule 1 Attnang-Puchheim, Schulkennzahl 417051, Römerstraße 27, 4800 Attnang-Puchheim

Hausordnung

1.    Die Schule wird um 7:45 Uhr geöffnet. Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr. Die Beaufsichtigung der SchülerInnen in der Klasse durch eine Lehrperson beginnt um 7:45 Uhr. Nach Anmeldung besteht die Möglichkeit, an der Frühaufsicht von 7:00- 7:45 Uhr teilzunehmen.

2.    Nach Unterrichtsschluss müssen die SchülerInnen das Schulhaus verlassen.

3.    In den Klassen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Abfälle kommen in die dafür vorgesehenen Behälter. Auch die Toiletten sind sauber zu halten.

4.    Fenster, Vorhänge, Tafeln und sämtliche technischen Geräte dürfen nur auf Anordnung und im Beisein der Lehrkraft bedient werden. Das Lehnen beim geöffneten Fenster oder das Sitzen auf Fensterbrettern ist verboten.

5.    Die SchülerInnen haben die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in gutem Zustand zu erhalten. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht mitgebracht werden. Sie sind auf Verlangen der Lehrperson zu übergeben.

6.    Das Laufen, Fangenspielen, Raufen und Zuschlagen von Türen ist im Schulhaus nicht gestattet.

7.    In der Garderobe muss auf Ordnung geachtet werden. Jede/r Schüler/in hat im Schulhaus die Straßenschuhe mit Hausschuhen zu wechseln. Die Hausschuhe sind beim Verlassen des Schulhauses in ein Stoffsackerl zu geben und an den Haken zu hängen. Während der Unterrichtszeit dürfen sich die Kinder nicht in der Garderobe aufhalten. Wertgegenstände oder Geld dürfen nicht in der Garderobe belassen werden.

8.    Während des Unterrichts dürfen SchülerInnen nur auf Grund einer schriftlichen Entschuldigung der Eltern und der Erlaubnis der Lehrperson oder der Direktorin das Schulgebäude verlassen. Auch Schulveranstaltungen gelten als Unterricht( z.B. Theater, Schwimmen, Projekttage……)

Bei Schulveranstaltungen werden Ort, Beginn und Ende bekannt gegeben. Die gesetzliche Beaufsichtigung ist gewährleistet.

9.    Für mutwillig verursachte Schäden sind die Eltern der SchülerInnen verantwortlich. Sie haben die Kosten der Instandsetzung zu tragen.

10.Bei Katastrophenfällen haben sich die SchülerInnen unbedingt an die Weisungen der Lehrpersonen zu halten.

11.Die Eltern informieren die Schule (z.B.: Tel. 0676 848003211), wenn das Kind abwesend oder krank ist bereits am ersten Tag bis 8:00 Uhr in der Früh.
Bei Nichteinhaltung gibt es Verwarnungen. Nach drei aufeinander- oder nicht aufeinanderfolgenden unentschuldigten Schultagen erfolgt eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

12.Die Eltern informieren die Schule sofort bei Datenänderungen (Telefonnummer, Adresse, Familienstand…)

13.Die Eltern informieren die Schule über ansteckende Krankheiten ihrer Kinder
(z.B.: Windpocken, Kopfläuse, Masern,…..)

14.Es gilt ein allgemeines Rauchverbot für die gesamte Schulliegenschaft
(Schulgebäude, Schulinnenhof, Freifläche vor der Schule, Parkplatz).

15.Mitgebrachte Handys müssen ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahrt werden.

 

16.Diese Hausordnung wurde vom Schulforum am 05.11.2018 genehmigt und ist bis auf Widerruf gültig.